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Die herkömmliche und in unserer Region geläufigste Art der Bestattung ist die Erdbestattung, die Beerdigung im eigentlichen Sinn.
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Dabei wird der Leichnam in einem Sarg in einem Erdgrab beigesetzt.
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Die Beisetzung darf gemäß bayerischem Bestattungsrecht frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss spätestens acht Werktage nach Feststellung des Todes erfolgen.
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Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt man gegen eine Gebühr für eine bestimmte Dauer, die, regional unterschiedlich, verlängert werden kann.
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