Erdbestattung

… Staub zu Staub …

 

Die herkömmliche und in unserer Region geläufigste Art der Bestattung ist die Erdbestattung, die Beerdigung im eigentlichen Sinn.
Dabei wird der Leichnam in einem Sarg in einem Erdgrab beigesetzt.
Die Beisetzung darf gemäß bayerischem Bestattungsrecht frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss spätestens acht Werktage nach Feststellung des Todes erfolgen.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt man gegen eine Gebühr für eine bestimmte Dauer, die, regional unterschiedlich, verlängert werden kann.

 

 

 

 

 

Die Erdbestattung

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