Der Meisterbetrieb

Im Jahr 1999 erließ die Handwerkskammer für München und Oberbayern die "Besonderen Rechtsvorschriften zum Bestattermeister".
Am 1. Januar 2010 trat die "Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverordnung – BestMstrV)" in Kraft.
Der Bestattermeister entspricht der Meisterebene der Berufe in der Handwerksrolle A bzw. B1.


Bereits im Jahr 2002 konnte Heinz Pusz die Urkunde über die bestandene Prüfung zum Bestattermeister (Funeralmaster*) in Empfang nehmen.
Damit war er nicht nur der erste Bestattermeister im Landkreis Schwandorf, er war auch einer der ersten Bestattermeister in Deutschland.
2004 wurde er in den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer für Unterfranken, 2006 in den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin, 2015 in den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Düsseldorf berufen.

Im März 2013 legte auch unsere Mitarbeiterin Anja Haase erfolgreich die Prüfungen zur Bestattermeisterin ab. Sie hatte erst 2008 ihre Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft bei uns angetreten und diese 2011 abgeschlossen. Mit Miriam Berg ist nun auch eine weitere Berstattermeisterin bei uns tätig.

* funeral (englisch) : Begräbnis; master (englisch)  : Meister

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