Feuerbestattung

… Asche zu Asche …

Bei der Feuerbestattung, auch als Einäscherung oder Kremation bezeichnet, wird der Leichnam in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die verbleibende Asche wird in einer Urne beigesetzt.

In Deutschland besteht auch für die Asche die Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof, d. h. die Angehörigen dürfen sie nicht mit nach Hause nehmen, um sie z. B. im eigenen Garten beizusetzen.
Als Urnengrab kann dabei in der Regel jedes Erdgrab dienen, es gibt jedoch auch gesonderte Urnenerdgräber und Urnenwandnischen.


Aufbahrung einer Urne
zur Beisetzung

Urnenerdgräberfeld

Urnennischengräber

Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit, die Urne in einem anonymen Grab beizusetzen. Dabei wird sie ohne Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Ort und Zeitpunkt der Beisetzung werden vom jeweiligen Friedhofsamt bestimmt, den Angehörigen jedoch nicht mitgeteilt. Eine spätere Umbettung der Urne ist nicht möglich.

Außergewöhnliche Wünsche, wie z. B. das Verstreuen der Asche auf einer Wiese, können oft nur in anderen Bundesländern oder im Ausland erfüllt werden.

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